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Bei der Übergabe von Unternehmen an die nächste Generation ergeben sich für Unternehmer diverse Problemstellungen. Eine davon ist die Bewertung des Betriebsvermögens.
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sah sich die Bundesregierung gezwungen, das Erbschaftsrecht zu reformieren. Danach müssen zur Bewertung des Betriebsvermögens ab 2008 aktuelle Verkehrswerte zu Grunde gelegt werden.
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung bei der Ermittlung von Verkehrswerten und sind in der Lage, Ihre Mobilien und Immobilien dementsprechend zu bewerten.
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