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Im November 2006 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Heranziehen der Steuerbilanz zur Bewertung des Betriebsvermögens im Erbschaftsfall nicht zulässig sei.
Der Gesetzgeber wurde aufgefordert eine Reform des Erbschaftssteuergesetzes umzusetzen, bei dem der Verkehrswert des Betriebsvermögens als Besteuerungsgrundlage anzusetzen ist.
Hiernach wird bei der Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation ein Abschmelzmodell eingeführt, d.h. dass bei Fortführung des Unternehmens 85% des vererbten Betriebsvermögens schrittweise nach zehn Jahren steuerfrei gestellt werden.
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Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 15% des Betriebsvermögens der Erbschaftssteuer zu unterwerfen sind.
Die Bewertung dieses Betriebsvermögens muss sich nach der Reform am aktuellen Marktwert orientieren und nicht mehr nach steuerlichen Bilanzansätzen.
Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten, die sowohl von Banken als auch von Steuerbehörden akzeptiert werden.
Dadurch sind wir in der Lage, Ihnen bei der Optimierung der erbschaftssteuerlichen Aspekte bei der Übertragung Ihres Unternehmens an die nächste Generation zu helfen.
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