Von A wie Anschaffungswert bei Anlagen bis Z wie Zeitwert für Maschinen

4. Mai 2021 von P. Merker

Marktwert, Verkehrswert oder Versicherungswert? Was unterscheidet den beizulegenden Zeitwert vom Zeitwert der Maschinen? Und was genau ist der Fair Value?

In der Bewertungspraxis existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Wertbegriffe – je nach Branche, je nach Bewertungszweck, je nach gesetzlicher Grundlage und Kontext. Der Immobilienbewerter kennt andere Begriffe als der Maschinensachverständige.  Kein Wunder, dass Unternehmen oft nicht ganz klar ist, welchen Wert sie wofür brauchen.

Daher haben alle wesentlichen Begriffe und Definitionen aus der Bewertungspraxis in einem Glossar zusammengefasst. Die drei Wichtigsten erläutern wir schon einmal direkt hier.

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Hier gehts zum Glossar: Wertbegriffe bei der Maschinenbewertung

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Definition Zeitwert Maschinen

Der Zeitwert von Maschinen wird berechnet, um zum Beispiel den Eröffnungsbilanzwert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung zu erhalten. Der Zeitwert wird daher für

  • Firmengründungen,
  • Ausgliederung von Tochtergesellschaften oder
  • Umwandlungen von Gesellschaftsformen benötigt.

Als Zeitwert gilt dabei der Zustand des Gegenstandes für seinen bestimmungsgemäßen Einsatz, wobei davon ausgegangen wird, dass das Unternehmen in derselben Weise fortgeführt wird. Der zwischen Neuwert und Zeitwert bestehende Minderwert ist nicht durch eine Abschreibungsquote festgestellt; er ist entsprechend dem insbesondere durch Alter und Abnutzung bestimmten Zustand geschätzt.

Unsere Gutachten werden von den Steuerbehörden als Bewertungsgrundlage anerkannt.

Definition Neuwert Maschinen

Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungspreis für den Gegenstand (in neuem Zustand) einschließlich aller Nebenkosten für Beschaffung und Montage bis zur Betriebsbereitschaft. In den Fällen, in denen der Zeitwert eines Gegenstandes geringer ist als 40% seines Neuwertes, gilt allein der geringere Wert (Zeitwert).

Der Neuwert wird insbesondere für Ermittlung der korrekten Versicherungssumme benötigt.

Definition Verkehrswert Maschinen

Der Verkehrswert ist im Bewertungsgesetz definiert (als sogenannter gemeiner Wert nach §9 BewG). Dieser bestimmt sich nach dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und je nach Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einem Verkauf erzielbar wäre. Dabei sind sämtliche preisbeeinflussenden Umstände zu berücksichtigen – nicht jedoch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Der Verkehrswert unterstellt die Fortführung des Betriebes – im Gegensatz zum Liquidationswert.

Die korrekte Bestimmung des Verkehrswertes erfordert umfassende Marktkenntnisse und Erfahrungen und basiert auf der Beobachtung hinreichend vieler aktueller Transaktionen am Markt.

Den Verkehrswert benötigen Sie üblicherweise für Käufe und Verkäufe oder für Finanzierungszwecke.

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Philip Merker Sachverständiger für Maschinenbewertungen

Philip Merker, MBA

Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen (DIN EN ISO / IEC 17024)

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