Bewertung von Anlagevermögen für steuerliche Zwecke

Eine Bewertung von Anlagevermögen „für die Steuer“ kann aus vielen Gründen notwendig werden: Bei Unternehmensnachfolgen wie Erbschaften oder Schenkungen, bei Entnahmen und Einlagen oder wenn zum Beispiel Maschinen und Anlagen konzernintern übertragen werden.